Förderungen

Ansuchen um Förderungen sind bis zum jeweiligen Jahresende bei Landesfachverband mittels ausgefülltem Förderformular einzureichen.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Platzierung der jeweiligen Athletinnen und Athleten bei:
Landes- und Bundesmeisterschaften, sowie Internationalen Bewerben (WM/EM nach WA oder IFAA).

Gefördert werden Vereine, die im laufenden Jahr der Antragstellung folgende Punkte erfüllen:

  Punkte
Veranstaltung von Sternturnieren nach IFAA und/oder WA [max. 5] je 2
Ausrichtung von Landesmeisterschaften Allgemeine Klasse je 3
Erfolge der Mitglieder in …  
Landesmeisterschaften, Platzierungen 1-3 bei mind. 5 Teilnehmern 
(Listen sind dem Antrag anzuhängen)
2
Nationalen (Staats-)Meisterschaften Einzelbewerb 6
Mixed-Team 3
Mannschaftsbewerb 1
Internationale Welt- oder 
Europameisterschaften 
WA oder IFAA (Einzelbewerb)
1. Platz 10
2. / 3. Platz 6
4. / 5. Platz 3
Frauen in Vorstandsfunktionen (Obfrau, Vize oder Kassier 3

 

Die Verteilung der Fördermittel basiert auf einem Punktesystem anhand oben genannter Kriterien, wobei einzelnen Punkterängen unterschiedliche Gewichtung zukommt.
Das jeweilige Budgetsegment wird unter gleichrangig platzierten Vereinen aufgeteilt.
Sollte ein Rang von keinem Verein erreicht werden wird das Budgetsegment zu gleichen Teilen den anderen Segmenten zugeführt.
Die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel (=Förderbudget/Budgetsegment) wird durch die Vorstandsmitglieder bestimmt, es besteht kein Rechtsanspruch.